1. AUSGABE DER BOOTE, ZAHLUNG DES MIETPREISES, ALLGEMEINES
- Die Vermietung unserer Boote erfolgt nur gegen Hinterlegung eines gültigen Lichtbildausweises (Personalausweis, Führerschein, usw.) der nach Rückgabe des Bootstickets bzw. Bezahlung der Bootsmiete an der Bootskassa retourniert wird. Nicht abgeholte Ausweise werden nach einer 1-monatigen Frist dem nächsten Fundamt übergeben.
- Für die Nutzung unserer Boote gilt die „Befahrordnung für die Alte Donau“ in der gültigen Fassung laut Aushang.
- Das Mindestalter für das Mieten von Tret- und Ruderbooten beträgt 16 Jahre, für Elektroboote 18 Jahre.
- Die Benutzung unserer Boote erfolgt auf eigene Gefahr, Stehen und Schaukeln in den Booten ist verboten. Für Kinder können, so lange der Vorrat reicht, unentgeltlich Rettungsmittel (Schwimmwesten) ausgeliehen werden. Rettungsmittel sind nur für den Notfall vorgesehen, bei widerrechtlicher Benutzung kann eine Trocknungs- / Reinigungsgebühr von 5,-- € erhoben werden.
- Die Mietpreise (siehe Aushang) sind nach Beendigung der Bootsmiete zu bezahlen. Die Verrechnung erfolgt gestaffelt für min. 30 Minuten, 45 Minuten, 1 Stunde und anschließend minutengenau ab der Ausgabe bis zur Rückgabe des Bootstickets an der Bootskassa, wobei 5 Minuten für das Ein- und Aussteigen von der Gesamtzeit abgezogen werden. Die Boote sind spätestens bis zum ausgehängten Geschäftsschluss zurückzugeben.
- Wochentagsaktionen („Alte Donau Genießerkarte“ und „Alte Donau Relaxkarte“) sind ausschließlich in den Monaten Juni, Juli und August von Montag bis Freitag (ausgenommen Feiertag) gültig. Gewünschte Aktionen sind vor Antritt der Bootsmiete bekannt zu geben und zu bezahlen.
- Den Anweisungen des Vermieters bzw. der für ihn tätigen Personen ist Folge zu leisten.
- Für Beschädigungen an unseren Booten oder Zubehör (z. B. durch unsachgemäße Benutzung) haftet der Bootsmieter für die Reparatur bzw. Wiederbeschaffung in vollem Umfang. Für Schäden an Dritten bei der Nutzung der Boote durch den Mieter übernimmt der Vermieter keine Haftung. Bei Beschädigungen oder Unfällen ist der Vermieter unverzüglich per Telefon zu benachrichtigen, Weisungen für weiteres Verhalten sind abzuwarten.
- Nicht gemeldete Schäden werden als vorsätzlich angesehen und (auch nachträglich) in Rechnung gestellt. Werden Schäden nicht gemeldet, so kann der Mieter auch für Folgeschäden (z. B. Ausfall der Boote wegen Reparatur) haftbar gemacht werden. Normale Verschleißerscheinungen sind von der Schadenersatzpflicht ausgenommen. Der Mieter verpflichtet sich Boote und Zubehör sauber zurückzugeben, ansonsten kann eine Reinigungsgebühr in Höhe von 7,-- € erhoben werden.
- Das Abstellen von KFZ auf der Parkfläche der Fa. Eppel Boote ist ausnahmslos nur während der Dauer der Bootsmiete gestattet. Die Einfahrt ist ausschließlich für KFZ bis max. 2,5 Tonnen Eigengewicht möglich. Nach Rückgabe des Bootes sind abgestellte KFZ unverzüglich zu entfernen. Außerhalb der Betriebszeiten wird das Einfahrtstor zur Parkfläche versperrt.
- Die Fa. Eppel Boote übernimmt keinerlei Haftung für den Verlust oder Diebstahl von Gegenständen wie insbesondere Schmuck, Wertgegenstände, Geld und Kleidung.
2. ALLGEMEINES VERHALTEN, AUFSICHTSPFLICHT
- Die Mitnahme von einem Hund ist auf unseren Booten gestattet. Hunde sind so zu beaufsichtigen bzw. zu verwahren, dass Dritte nicht gefährdet oder über das zumutbare Maß hinaus belästigt werden.
- Der Steg ist nur mit einem gültigen Bootsticket zu betreten! Baden vom Uferbereich am Betriebsgelände bzw. von den Stegen aus ist nicht gestattet, Baden vom Boot aus erfolgt auf eigene Gefahr. Bei Zuwiderhandlung wird keine Haftung für Schäden oder Verletzungen übernommen.
- Eltern / andere Aufsichtspersonen haben der Aufsichtspflicht nachzukommen und sind für die Sicherheit ihrer / der zu beaufsichtigenden Kinder (Tragen von Schwimmwesten, Verhalten im Boot...) verantwortlich.
- Für Verschmutzungen von Wasser, Ufer und Umwelt durch den Mieter ist dieser auch selbst verantwortlich und haftbar. Abfälle und Müll müssen an Land mitgenommen und in den aufgestellten Behältern entsorgt werden.
- Die Schilfgürtel, Seerosenflächen, beschilderten Schonzonen sowie abgesperrte Schwimm- oder Sportflächen dürfen nicht befahren werden.
3. ANERKENNUNG DER AGB
- Mit der Übernahme des Bootstickets werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt und können über den Aushang bzw. den abgedruckten QR-Code am Ticket eingesehen werden.